Nein, denn doppelte Steuerrückerstattungen sind nicht erlaubt, und selbstverständlich liegt es in Ihrer Verantwortung, sicherzustellen, dass dies nicht passiert. Zwar prüft die Divizend-Plattform bei normaler Nutzung, dass Sie bereits erstattete Quellensteuern nicht erneut erstatten können. Dies betrifft allerdings nur Rückerstattungsanträge, die Sie auch über Divizend gestellt haben.
Falls Sie vor Divizend die Rückerstattung selbstständig durchgeführt, entsprechende Dienstleistungen Ihrer Bank oder einen Steuerberater dafür genutzt haben, weiß die Plattform darüber nicht bescheid. In solchen Situationen müssen Sie die Dividenden, für die bereits Quellensteuer rückerstattet wurde, im ersten Schritt eines Antrags in der Plattform abwählen.
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