Die Gebühren werden eingefordert, nachdem Sie alle für einen Antrag notwendigen Daten eingegeben und Dokumente hochgeladen haben. Wir haben uns für diesen Weg entschieden, um von Ihnen niemals eine Vollmacht fordern zu müssen, folglich haben wir normalerweise keine Kenntnis darüber, wenn Sie die Rückerstattung ausgezahlt bekommen.
Falls das ausländische Steueramt Rückfragen hat oder es andere Probleme bei Ihrem Antrag geben sollte, handeln wir selbstverständlich außerordentlich kulant. Das bedeutet, dass wir Sie nach Ihrer Zahlung im gesamten weiteren Antragsprozess kostenfrei unterstützen und gegebenenfalls die von Ihnen gezahlten Gebühren zurückerstatten.
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