Nicht in den USA ansässige natürliche Personen, die Quellensteuer auf Dividendenausschüttungen von einer US-amerikanischen Gesellschaft gezahlt haben, müssen sich gar keine Gedanken um eine Quellensteuerrückerstattung machen, da Sie automatisch von Ihrer Depotbank von einem Teil der Quellensteuer befreit werden.
Detailliert gesehen funktioniert dies wie folgt: Achten Sie für Ihre eigenen Investments darauf, eine Depotbank auszuwählen, die sich bei den US-Behörden gemäß des FATCA-Abkommens als "Qualified Intermediary" (QI) registriert hat. Erfüllt Ihre Depotbank diese Bedingung, werden von US-Dividenden nämlich nur noch 15 % Quellensteuer anstelle der üblichen 30 % einbehalten, die der deutsche Fiskus dann in voller Höhe auf die deutsche Abgeltungsteuer anrechnet. Wenn auf Ihren US-Dividendenbelegen 15 % Quellensteuer angegeben werden, ist Ihre Depotbank somit ein QI.
Alle uns bekannten deutschen Banken und Broker sind QI. So auch comdirect, Consorsbank, ING-DiBa, Onvista Bank, DAB Bank, DKB, Deutsche Bank, Postbank, Volksbank, Sparkasse, Trade Republic, S-Broker und viele weitere.
Sollten bei Ihnen jedoch 30 % US-Quellensteuer auf US-Dividenden einbehalten worden sein, sehen wir derzeit leider keine Möglichkeit, um eine Rückerstattung direkt aus den USA durchzuführen. Der Grund dafür ist, dass Sie dafür einerseits eine US-Steuernummer von der IRS benötigen, was bereits nicht einfach ist, und andererseits für die Rückerstattung verschiedene Belege nicht nur von Ihrem Broker, sondern auch von dem zugrunde liegenden Depotverwahrer erhalten müssen. Dieser Depotverwahrer muss eine Rückerstattung wegen FATCA speziell behandeln, weswegen diese Anträge laut unseren Informationen erst ab einem Rückerstattungsvolumen von etwa 20.000 € rentabel sind, d.h. praktisch ausschließlich für institutionelle Kunden. Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gern unter info@divizend.com zur Verfügung.
Kapitalgesellschaften
Ganz anders sieht es jedoch aus, wenn Sie Ihre Aktien in Form einer Kapitalgesellschaft (bspw. einer GmbH) halten. In diesem Fall kann Ihre Depotbank Sie nicht vorab von einem Teil der Quellensteuer befreien. Sie haben jedoch die Möglichkeit, einen Antrag auf Vorabbefreiung von 15 % der Quellensteuer durchzuführen. Dabei bedienen Sie sich u.a. dem W-8BEN-E-Formular. Wenden Sie sich hierfür bitte direkt an uns unter info@divizend.com.
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