Durch unsere direkten Verbindungen zu den Behörden in Österreich, Dänemark und Belgien haben wir aus erster Hand erfahren, dass in diesen Ländern Kontoauszüge zusätzlich zu den Dividendenbelegen nötig sind.
Die ausländischen Steuerbehörden wollen in Folge des Cum-Ex-Skandals sehr sicher sein, dass der Antragsteller genau die beantragte Dividende tatsächlich auf sein Konto ausgezahlt bekommen hat.
So listet beispielsweise Dänemark Kontoauszüge auch explizit als nötige Dokumentation auf (siehe https://skat.dk/skat.aspx?oid=2244931&lang=de).
Auch Österreich schreibt explizit, dass ein "Nachweis der Depotumsätze in Zusammenhang mit den betroffenen Aktien für den Zeitraum von einen Monat vor bis einen Monat nach dem Ex-Tag" zu den erforderlichen Unterlagen für einen Rückerstattungsantrag gehört.
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