Ja, über uns haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, rückwirkend eine Quellensteuerrückerstattung zu beantragen. Wie lange Sie rückwirkend eine Rückerstattung beantragen können, hängt maßgeblich von den entsprechenden Steuerbehörden ab.
So können Sie beispielsweise die schwedische Quellensteuer bis zu fünf Jahre und die Schweizer bis zu vier Jahre rückwirkend rückerstatten.
Sie müssen sich aber selbst keinerlei Gedanken bezüglich dieser Fristen machen. Auf unserer Plattform werden Ihnen lediglich die maximal möglichen Rückerstattungen angezeigt.
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