Für den Rückerstattungsantrag in der Schweiz müssen alle Dividenden, für die Sie eine Rückerstattung beantragen möchten, doppelt bescheinigt werden. Einerseits durch die regulären Dividendenbelege für jede einzelne Zahlung, andererseits benötigen die Schweizer Behörden aber auch sogenannte "Tax Voucher", mit denen Ihre Depotbank erneut und explizit bestätigt, dass Sie diese Dividenden wirklich erhalten haben. Die rechtliche Grundlage von Seiten der Eidgenössischen Steuerverwaltung ist dabei das "Kreisschreiben Nr. 21", das unter https://www.estv.admin.ch/dam/estv/de/dokumente/bundessteuer/kreisschreiben/2004/1-021-V-2008.pdf.download.pdf/1-021-V-2008-d.pdf abgerufen werden kann.
In diesem Dokument steht unter Abschnitt 4: "Unter dem neuen System ist das Vorliegen eines Tax-Voucher Voraussetzung für die Rückerstattung der Verrechnungssteuer. Wenn eine Ertragsabrechnung [...] von einer ausländischen Bank oder Depotstelle ausgestellt wird, ist dem Rückerstattungsantrag ein Tax-Voucher beizulegen". Da deutsche Antragsteller ihre Schweizer Aktien normalerweise bei einer deutschen Bank halten, ist dies aus Schweizer Sicht folglich eine ausländische Bank. Weiterhin sehen Sie auf der vorletzten Seite dieses Kreisschreibens ("Anhang 1: Textvorgabe Tax-Voucher"), wie so ein Tax Voucher aussehen muss. Das Formular "Auftrag zur Erstellung von Tax Voucher", das Sie sich in der Divizend-Plattform generieren können, enthält nun genau die Informationen, die Ihre Bank auf so einem Tax Voucher eindrucken muss.
Das einzige, was Sie von Ihrer Bank nun brauchen, um mit dem Antrag fortzufahren, sind also diese von der Bank unterschriebenen Tax Voucher, und zwar ein Tax Voucher pro Dividendenzahlung.
Falls Sie Ihre Schweizer Aktien bei einer Bank aus der Schweiz halten, benötigen Sie keine Tax Voucher.
Weitere Informationen zur Beantragung von Tax Vouchern finden Sie im Support-Artikel Wie ist bei Schweizer Titeln in Bezug auf die Tax Voucher vorzugehen?
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