Es gibt im Rahmen der deutschen Einkommensteuererklärung in der Anlage KAP die Zeile 51 „Anrechenbare, aber noch nicht angerechnete Quellensteuer“. Diese führt bei vielen Anlegern für große Verunsicherung.
Die Zeile 51 der Anlage KAP zeigt nur die noch nicht angerechneten Quellensteuern. Hierbei handelt es sich somit nur um den anrechenbaren Teil der ausländischen Quellensteuern.
Beispiel: Die Schweizer Quellensteuer beträgt 35%. Davon werden 15% auf die deutsche Kapitalertragsteuer angerechnet (Anlage KAP Zeile 51), die übrigen 20% können Sie aus der Schweiz zurückfordern.
Die Banken weisen nur den anrechenbaren Teil in den Steuerbescheinigungen für Zeile 51 aus.
Die Quellensteuerrückerstattung aus dem Ausland hat somit keine Auswirkung auf Steuerbescheide bzw. zukünftige Steuererklärungen.
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