Antrag zur Rückerstattung von Schweizer Quellensteuern auf Dividenden, die bis einschließlich 2019 auszahlt wurden
Für Dividenden bis zum 31. Dezember 2019 muss der Rückerstattungsantrag der Schweizer Quellensteuer vollkommen papierbasiert erfolgen. Sowohl die Wohnsitzbescheinigung als auch alle beiliegenden Dokumente (Dividendenbelege und Tax Voucher) müssen postalisch an die Eidgenössische Steuerverwaltung (EStV) gesandt werden.
Antragsprozess für Schweizer Dividenden, die ab 2020 gezahlt wurden
Im Jahr 2020 wurde der Prozess vonseiten der Schweizer Steuerbehörden digitalisiert. Nun muss lediglich die Wohnsitzbescheinigung postalisch versendet werden. Alle weiteren Dokumente werden digital an die Schweizer Behörden übermittelt. Dies geschieht im Divizend Maximizer vollautomatisch.
Vorgehen im Divizend Maximizer
Sollten Sie eine Schweiz-Rückerstattung rückwirkend bis ins Jahr 2019 durchführen wollen, funktioniert der Prozess wie folgt:
- Nachdem Sie alle notwendigen Dokumente hochgeladen und die Divizend-Gebühr bezahlt haben, erhalten Sie zwei Wohnsitzbescheinigungen, welche Sie an Ihr Heimatfinanzamt senden, nämlich eine für die Dividenden aus dem Jahr 2019 und eine für alle Dividenden ab 2020.
- Beide Wohnsitzbescheinigungen erhalten Sie im Anschluss unterschrieben und gestempelt von Ihrem Heimatfinanzamt zurück.
- Im nächsten Schritt erhalten Sie von uns ein Anschreiben für die EStV sowie alle beizulegenden Dokumente (d.h. Dividendenbelege und Tax Voucher) für die Dividenden aus dem Jahr 2019. Alle Anhangsdokumente für die Jahre 2020 und später wurden bereits digital an die Schweizer Behörden übermittelt, als Sie zuvor auf "Wohnsitzbescheinigung generieren" geklickt haben.
- Sie müssen nun lediglich die gestempelten Wohnsitzbescheinigungen und das zuvor generierte Dokument mit dem Anschreiben und allen Anhängen für die 2019er-Dividenden postalisch an die Schweizer Behörden senden.
Kommentare
0 Kommentare
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.