Wir sind uns dessen bewusst, dass die Rückerstattung der französischen Quellensteuer für sehr viele Anleger relevant ist. Daher arbeiten wir nun schon seit vielen Monaten intensiv an der Ausarbeitung der französischen Quellensteuerrückerstattung.
Aktuell sind wir zu dem Schluss gekommen, dass es aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen in Frankreich für Privatanleger nahezu unmöglich ist, die Quellensteuerrückerstattung durchzuführen.
Das Problem liegt darin, dass die französischen Steuerbehörden passende Dokumente nicht nur von Ihnen als Anleger, sondern auch von Ihrer depotführenden Bank und von einer Abwicklungs- bzw. Verwahrgesellschaft fordern (z. B. von Clearstream oder der entsprechenden französischen Zahlstelle, mit denen Sie als Privatanleger von vornherein nicht selbstständig Kontakt aufnehmen können). Konkret muss also für jede einzelne rückzuerstattende Dividende die gesamte sogenannte Zahlkette belegt werden. Dies ist mit einem enormen Geld- sowie Zeitaufwand verbunden, wodurch eine Rückerstattung für Privatanleger in den allermeisten Fällen unprofitabel wäre oder die erforderlichen Belege einfach nicht zur Verfügung stehen.
Wir arbeiten weiter aktiv an der Umsetzung, um mit entsprechenden Depotbanken und Verwahrgesellschaften Kooperationen einzugehen und somit eine zufriedenstellende Lösung für alle Parteien zu finden. Sobald wir eine Lösung gefunden haben, werden Sie automatisch von uns darüber benachrichtigt.
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