Für den Rückerstattungsantrag in Deutschland müssen alle Dividenden, für die Sie eine Rückerstattung beantragen möchten, doppelt bescheinigt werden. Einerseits durch die regulären Dividendenbelege für jede einzelne Zahlung, andererseits benötigen die deutschen Behörden aber auch sogenannte "Steuerbescheinigungen", mit denen Ihre Depotbank erneut und explizit bestätigt, dass Sie diese Dividenden wirklich erhalten haben und Sie doppelt besteuert wurden. Die rechtliche Grundlage von Seiten des Bundesministeriums der Finanzen ist dabei § 45a Absatz 2 und 3 EStG.
Das Schreiben "Kapitalertragsteuer; Ausstellung von Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge nach § 45a Absatz 2 und 3 EStG", das unter https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Abgeltungsteuer/2022-05-23-ausstellung-von-steuerbescheinigungen-fuer-kapitalertraege.pdf?__blob=publicationFile&v=2 abgerufen werden kann, definiert dabei genauer, wie solche Steuerbescheinigungen aussehen müssen. Unter https://divizend.com/files/steuerbescheinigung-beispiel.pdf finden Sie ein wesentlich einfacher verständliches Muster.
Hierbei ist wichtig, dass Steuerbescheinigungen originär nicht direkt von Ihrer eigenen (nicht-deutschen) Bank ausgestellt werden, sondern von der zugehörigen deutschen Verwahrstelle Ihrer Bank. Jede nicht-deutsche Bank hält Ihre deutschen Aktien nämlich nicht direkt, sondern in der Zahlkette der Dividende eines deutschen börsennotierten Unternehmens ist stets auch eine deutsche Bank beteiligt (bspw. Deutsche Bank, Commerzbank o.ä.).
Das einzige, was Sie nun brauchen, um mit dem Antrag fortzufahren, sind also diese Steuerbescheinigungen von Ihrer Bank, und zwar eine Steuerbescheinigung pro Dividendenzahlung.
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