Im Allgemeinen enthalten Ihre Steuererklärungen nur Informationen über die Höhe der anrechenbaren Quellensteuer, nicht aber über den Betrag, der zurückgefordert werden kann.
Die Schweiz erhebt zum Beispiel 35 % Quellensteuer auf Dividenden. Je nach Ihrem steuerlichen Wohnsitz werden 10-15 % auf Ihre inländische Einkommensteuer angerechnet, und 20 % können zurückgefordert werden.
Daher wirkt sich die Rückforderung der Quellensteuer nicht auf Ihre Steuererklärungen aus.
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