Um eine Rückerstattung der Schweizer Quellensteuer zu beantragen, müssen Sie alle erhaltenen Dividendenzahlungen zweimal bescheinigen. Dies geschieht zum einen durch die regulären Dividendenbelege und zum anderen durch die sogenannten "Tax-Voucher". Diese Tax-Voucher werden speziell von den Schweizer Behörden verlangt und bestätigen ausdrücklich, dass Ihre Depotbank die Quellensteuer abgeführt hat. Da sich ein Tax-Voucher in den meisten Fällen nur auf eine Dividendenzahlung bezieht, müssen Sie für jede Dividendenzahlung, die Sie in Ihren Rückforderungsantrag aufnehmen wollen, einen separaten Tax-Voucher beilegen.
Die Rechtsgrundlage für diese Anforderung findet sich im Kreisschreiben 21" des EStV unter Punkt 4 Tax-Voucher System": https://www.estv.admin.ch/dam/estv/de/dokumente/bundessteuer/kreisschreiben/2004/1-021-V-2008.pdf.download.pdf/1-021-V-2008-d.pdf
Falls Ihre Bank / Ihr Broker Ihnen nicht automatisch einen Tax-Voucher zusammen mit dem Dividendenbeleg zukommen lässt, stellen wir Ihnen einen entsprechenden Antrag zur Ausstellung dieser zur Verfügung. Nach Unterzeichnung können Sie diesen Antrag direkt weiterleiten.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Bank / Ihr Broker zusätzliche Kosten für die jeweilige Ausstellung berechnen kann.
Wenn Sie Ihre Aktien bei einer Schweizer Bank/Broker halten, sind Sie gesetzlich nicht verpflichtet, Tax-Voucher beizufügen.
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