Infolge des Cum-Ex-Skandals wollen die ausländischen Steuerbehörden jeden Zweifel daran ausräumen, dass der Antragsteller die Dividende tatsächlich erhalten und den von ihm beantragten Quellensteuerbetrag gezahlt hat.
Sollten Kontoauszüge für einen Antrag benötigt werden, muss durch diese Auszüge daher klar ersichtlich sein, dass die jeweilige Dividendenzahlung auf Ihrem Konto eingegangen ist.
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