Grundsätzlich wird Divizend in Ihrem eigenen Erstattungsantrag nicht selbst aktiv und reicht daher auch keine Rückforderung unter Ihrem Namen ein. Im Normalfall muss jedes Dokument Ihre Unterschrift tragen und von Ihnen eingereicht werden.
Es gibt jedoch eine Ausnahme, nämlich das Verfahren zur Rückforderung der deutschen Quellensteuer. Aufgrund der besonderen Umstände dieses Verfahrens wird jeder Antrag von der Divizend Steuerberatungs GmbH eingereicht. Daher ist für dieses Verfahren eine Vollmacht erforderlich, und es ist der einzige Fall, in dem Sie den Antrag nicht selbst einreichen.
Sollten Sie darüber hinaus jedoch ausdrücklich wünschen, dass auch andere Rückforderung für Sie eingereicht werden, können wir Ihnen dank unserer Steuerkanzleien einen entsprechenden zusätzlichen Service für Deutschland, die EU und die Schweiz anbieten. In diesem Fall kontaktieren Sie uns bitte direkt unter support@divizend.com. Für die Beauftragung unserer Steuerkanzleien entstehen zusätzliche Kosten i.H.v. 25 € pro Behördenkontakt, was i.d.R. 50 € pro Antrag ergibt.
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