Grundsätzlich würden wir uns freuen, Sie bei der Rückerstattung der französischen Quellensteuer unterstützen zu können. Allerdings ist dieser Prozess aufgrund einiger Besonderheiten nicht flächendeckend für alle Kunden verfügbar. Dies liegt insbesondere daran, dass die französischen Behörden für jede Dividende einen Nachweis über die gesamte Zahl- bzw. Verwahrkette fordern. Dementsprechend werden für die Rückforderung spezifische Belege benötigt, welche von Ihrer Bank bei der Lager- / Zahlstelle angefordert werden müssen und oftmals nur schwer zu erhalten sind.
Im Detail handelt es sich dabei um eine „Global Attestation“ oder "Ref2777", welche für ein gesamtes Jahr ausgestellt wird, sowie einen „Credit Advice“ pro Dividende. Da sich die Anforderung dieser Belege in der Vergangenheit als vergleichsweise teuer herausgestellt hat, lohnt sich eine Beantragung dieser nach unserer Erfahrung erst ab einem rückforderbaren Betrag von mehreren Hundert Euro.
Um prüfen zu können, ob wir Sie bei der Rückerstattung der französischen Quellensteuer unterstützen können, bitten wir Sie, bei Ihrer Bank nachzufragen, ob und zu welchen Konditionen Ihnen diese Dokumente ausgestellt werden können. Sollten Sie diese (zu tragbaren Kosten) erhalten können, lassen Sie uns dies gerne wissen – dann unterstützen wir Sie mit Vergnügen bei der weiteren Abwicklung. In diesem Fall, oder falls Sie weitere Fragen besitzen, wenden Sie sich bitte an support@divizend.com
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