Für Personen mit Wohnsitz in bestimmten Ländern sieht das deutsche Steuerrecht zusätzliche Voraussetzungen für die Erstattung von Quellensteuern vor, selbst wenn ein Steuerabkommen diese normalerweise zulassen würde. Diese Regelungen stellen sicher, dass nur wirklich berechtigte Anleger von einer Erstattung profitieren.
Die Behörden legen folgende Voraussetzungen für Dividenden fest, um zu prüfen, ob diese für eine Erstattung in Frage kommen:
- Die Aktien wurden lange genug gehalten
- Der Anleger trug ein echtes wirtschaftliches Risiko
- Die Dividende wird nicht an einen Dritten weitergeleitet
Haltedauer
Die Berechtigung hängt in erster Linie davon ab, wie lange die Aktien gehalten wurden:
-
Mindestens 1 Jahr vor dem Dividendenstichtag
→ Es gelten keine zusätzlichen Einschränkungen -
Mindestens 45 Tage innerhalb des Zeitraums von 45 Tagen vor bis 45 Tagen nach dem Dividendenstichtag
→ Eine Erstattung kann gewährt werden, jedoch nur, wenn weitere Bedingungen erfüllt sind -
Weniger als 45 Tage in diesem Zeitraum
→ Keine Steuererleichterung
Zusätzliche Anforderungen (bei kürzeren Haltedauern)
Wenn Sie die 1-Jahres-Schwelle nicht erreichen:
- Sie müssen ein echtes wirtschaftliches Risiko tragen (keine wesentliche Absicherung)
- Sie dürfen die Dividende nicht an eine andere Partei weitergeben
Wichtig: Datenqualität
Anhand Ihrer Transaktionshistorie aus Ihrem Portfolio können wir Aktien bei jeder Dividende klassifizieren.
Genaue Ergebnisse hängen von vollständigen Transaktionsdaten ab.
Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Transaktionshistorie vollständig korrekt und lückenlos ist, insbesondere:
- Mindestens 1 Jahr vor jedem Dividendenstichtag
- Mindestens 2 Monate nach jedem Dividendenstichtag
Fehlende oder fehlerhafte Transaktionen in diesen Zeiträumen können zu falschen Klassifizierungen führen und die Beurteilung Ihrer Berechtigung für Steuererleichterungen beeinträchtigen.
Lesen Sie mehr über Artikel 50j des Einkommensteuergesetzes.
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