Um eine Erstattung der deutschen Quellensteuer zu beantragen, müssen Sie alle enthaltenen und erhaltenen Dividendenzahlungen zweimal bescheinigen. Dies geschieht zum einen durch die regulären Dividendenbescheinigungen und zum anderen durch eine spezielle Steuerbescheinigung.
Diese Steuerbescheinigung wird speziell von den deutschen Behörden verlangt und bestätigt ausdrücklich, dass Sie die Dividende erhalten haben und dass Quellensteuer abgezogen wurde. Sie müssen für jede Dividendenzahlung, die Sie in Ihren Rückforderungsantrag aufnehmen möchten, eine Steuerbescheinigung beilegen.
Die Rechtsgrundlage für diese Anforderung finden Sie hier. Auch das Format dieser Steuerbescheinigung ist von den deutschen Behörden streng vorgeschrieben. Ein Beispiel, wie diese Bescheinigung auszusehen hat, finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass für die jeweilige Ausstellung zusätzliche Kosten bei Ihrer Bank / Ihrem Broker anfallen können. Dies liegt daran, dass nicht jede ausländische Bank ihre deutschen Aktien direkt hält und sie diese Bescheinigung bei der in die Verwahrkette einbezogenen deutschen Bank anfordern muss.
Damit Sie diese Bescheinigung bei Ihrer Bank beantragen können, stellen wir Ihnen ein entsprechendes Dokument zur Verfügung, das Sie nur noch unterschreiben und weiterleiten müssen.
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