Einige Länder haben zusätzliche Anforderungen, wenn es um die Rückforderung von Quellensteuer geht, wie z.B. ein Mindestrückforderungsvolumen oder eine festgelegte Frist, nach der entsprechende Rückforderungen möglich sind. Der Divizend Maximizer beachtet bei der Ermittlung möglicher Erstattungen die folgenden Einschränkungen, entsprechend den Vorgaben der jeweiligen ausländischen Steuerbehörden.
Belgien
Um eine Erstattung der belgischen Quellensteuer zu beantragen, muss das Rückforderungsvolumen mindestens 2,50 € betragen, andernfalls wird der Antrag von den belgischen Behörden abgelehnt.
Finnland
In Finnland können Sie die Erstattung der Quellensteuer erst nach Ablauf des Kalenderjahres beantragen, in dem die Dividende ausgezahlt wurde. Außerdem muss das Rückforderungsvolumen mindestens 10 € betragen.
Norwegen
Im Falle Norwegens kann die Erstattung der Quellensteuer frühestens vier Monate nach Erhalt der Dividende beantragt werden.
Österreich
In Österreich können Sie die Erstattung der Quellensteuer erst nach Ablauf des Kalenderjahres beantragen, in dem die Dividende ausgezahlt wurde.
Spanien
In Spanien kann die Erstattung der Quellensteuer frühestens im Februar des Kalenderjahres beantragt werden, das auf das Jahr der Dividendenzahlung folgt.
Wenn Sie beispielsweise im April 2022 eine Dividende von einem spanischen Unternehmen erhalten haben, kann die entsprechende Quellensteuer frühestens am 01. Februar 2023 erstattet werden.
Die Erstattungen für Finnland, Norwegen, Österreich und Spanien werden nach Ablauf der jeweiligen Fristen automatisch für Sie freigeschaltet.
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