Eine Rückforderung der Quellensteuer aus den USA ist in den meisten Fällen nicht möglich, da der Quellensteuersatz für Anleger bereits im Vorfeld auf 15 %, statt der sonst von den USA erhobenen 30 %, gesenkt wurde. Dies liegt daran, dass die USA spezielle Steuerabkommen haben und ausländische Banken als so genannte "Qualified Intermediaries" einsetzen, die automatisch nur den Betrag der Quellensteuer abziehen, der nach den Doppelbesteuerungsabkommen der jeweiligen Länder in vollem Umfang auf Ihre inländische Einkommensteuer anrechenbar ist.
Es kann jedoch einige Ausnahmen geben, da juristische Personen und Körperschaften (wie GmbHs in Deutschland) oft anderen Steuergesetzen unterworfen sind. Wenn Sie mit 30 % Quellensteuer auf Ihre Dividenden aus den USA belastet werden, können Sie sich gerne an uns wenden. Dazu nutzen Sie einfach die folgende E-Mailadresse:
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